Familienrecht

Bereits während meines Studiums habe ich als juristische Mitarbeiterin in einer Fachanwaltskanzlei für Familienrecht gearbeitet und konnte dadurch schon früh in meiner juristischen Ausbildung vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich sammeln.

Familienrechtliche Fragestellungen stellen häufig eine persönlich und emotional belastende Situationen dar. Eine einfühlsame und zugleich klare rechtliche Begleitung ist daher von besonderer Bedeutung. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent zu wahren und gleichzeitig – wo möglich – einvernehmliche und nachhaltige Lösungen zu fördern, um langwierige und belastende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Zum Bereich des Familienrechts zählen insbesondere  Angelegenheiten des

  • Umgangsrechts
  • Sorgerechts
  • Vaterschaftsrechts
  • Scheidungsrechts
  • Unterhaltsrechts
  • Güterrechts
  • Gewaltschutzes
  • Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen

 

Medizinrecht

Das Medizinrecht hat mich bereits während meines Studiums begeistert, da es neben der anspruchsvollen juristischen Bewertung auch komplexe medizinische Fragestellungen aufwirft und regelmäßig auch ethische Komponenten eine Rolle spielen.

Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Dies ist im Grundsatz nicht zu verhindern, kann jedoch insbesondere im medizinischen Bereich weitreichende und schwere Folgen haben. Wie dort Fehler tatsächlich aus juristischer Sicht zu bewerten sind, ist für den Laien häufig schwer erkennbar.

An dieser Stelle sehe ich es als meine Aufgabe, Licht ins Dunkel zu bringen und in einem Erstgespräch über Möglichkeiten, Risiken und Kosten des medizinrechtlichen Verfahrens aufzuklären. Ich vertrete dabei ausschließlich Patienten.

Schwerpunkt meiner Arbeit ist dabei insbesondere das Arzthaftungsrecht, also die zivilrechtliche Aufklärung des Sachverhalts und der daraus - gegebenenfalls - ableitbaren Ansprüche in Form von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.

Daneben übernehme ich Mandate aus dem Medizinstrafrecht, sprich die Begleitung des Verfahrens vor dem Strafgericht in Form der Nebenklagevertretung oder des Zeugenbeistands (s. u.).

Opferschutz

Als Geschädigte:r einer Straftat stehen Sie oft nicht nur vor emotionalen, sondern auch vor rechtlichen Herausforderungen. Das Strafverfahren kann belastend und komplex sein – umso wichtiger ist eine kompetente rechtliche Begleitung, die Ihre Interessen konsequent vertritt und Ihnen Sicherheit gibt.

Ein zentraler Bestandteil des Opferschutzes ist die Nebenklage. Sie ermöglicht es beim Vorwurf bestimmter Straftaten, sich dem Strafverfahren aktiv anzuschließen. Dadurch erhalten Sie umfassende Verfahrensrechte, etwa das Recht auf Akteneinsicht, die Teilnahme an der Hauptverhandlung sowie die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen. Ziel ist es, Ihre Perspektive im Verfahren sichtbar zu machen und Ihre Rechte zu stärken.

Darüber hinaus bietet das Adhäsionsverfahren die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche – wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld – direkt im Strafprozess geltend zu machen. Dies erspart Ihnen in vielen Fällen ein zusätzliches Zivilverfahren und ermöglicht eine schnellere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist der Zeugenbeistand. Gerade für Opfer belastender Straftaten kann eine Aussage vor Gericht eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Als Zeugenbeistand unterstütze ich Sie während Ihrer Vernehmung, achte auf die Wahrung Ihrer Rechte und stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite.

Mein Anliegen ist es, Sie nicht nur rechtlich zu vertreten, sondern auch menschlich zu begleiten. Ich setze mich dafür ein, dass Sie sich im Verfahren gehört, geschützt und ernst genommen fühlen.

Weitere Rechtsgebiete

Auf Nachfrage übernehme ich bei Kapazität auch Mandate  aus den folgenden Rechtsgebieten:

  • Strafrecht
  • Mietrecht
  • Schadenersatzrecht
  • Verkehrsrecht
  • Migrationsrecht
  • Pferde-/Tierrecht

“In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten“

Albert Einstein