Anwaltsvergütung nach dem RVG

Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Ein wesentlicher Vorteil der Abrechnung nach dem RVG liegt in der gesetzlichen Systematik. Die Gebühren sind nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich festgesetzt. Dadurch lässt sich bereits zu Beginn des Mandats eine verlässliche Einschätzung der voraussichtlichen Kosten vornehmen.

In den meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten bestimmt sich die Höhe meiner Vergütung nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser entspricht dem wirtschaftlichen Interesse, um das es in Ihrem Fall geht.

Die konkrete Gebührenhöhe ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG. Dort sind feste Gebührensätze vorgesehen (z. B. 0,5-, 1,3- oder 1,5-Gebühren), die sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit richten.

Vergütungsvereinbarung

Neben der gesetzlichen Abrechnung nach dem RVG besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung, entweder auf Grundlage eines Stundenhonorars oder in Form einer Pauschalvergütung, zu treffen.
Eine solche Vereinbarung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Umfang oder die Komplexität der Angelegenheit durch die gesetzlichen Gebühren nicht angemessen abgebildet wird oder wenn von Anfang an eine andere Form der Kostenstruktur gewünscht wird.

PKH/VKH und Beratungshilfe


Wenn Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind, gibt es die Möglichkeit staatlicher Unterstützung. Gerne informiere ich Sie über Ihre Möglichkeiten und begleite Sie durch das Antragsverfahren.

Die Beratungshilfe ermöglicht es Ihnen, anwaltliche Beratung und ggf. die außergerichtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil von 15,00 Euro. Die übrigen Gebühren übernimmt die Staatskasse. 

Die Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe (VKH/PKH) unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechte vor Gericht. Je nach individueller Einkommenssituation übernimmt die Staatskasse die Kosten vollständig oder es werden angemessene Raten festgesetzt.